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Drohnenabwehr und Regulierung

05.10.2025

Sicherheit ja – Pauschalverdacht nein

Das Bundeskabinett hat bereits beschlossen, das Luftsicherheitsgesetz zu ändern. Demnach kann künftig auch die Bundeswehr in der Drohnenabwehr Amtshilfe leisten – bis hin zum Abschuss illegaler Drohnen, jedoch nur als Ultima Ratio, wenn Menschenleben oder kritische Infrastrukturen unmittelbar gefährdet sind und die Polizei technisch nicht handlungsfähig ist.

Diese Maßnahmen sind im Kern nachvollziehbar und dienen dem Schutz der Bevölkerung. Dennoch beobachtet der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) mit Sorge, dass die Debatte zunehmend von pauschalen Bedrohungsszenarien geprägt wird. Das Risiko besteht, dass Drohnen allgemein als Gefahr wahrgenommen werden und zivile, legale Anwendungen in ein falsches Licht geraten.

Risiken der aktuellen Entwicklung

  • Praktische Gefahren: Ein Abschuss birgt erhebliche Risiken – durch herabfallende Trümmer, Fehlidentifikationen oder Eskalationen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten.

  • Gesellschaftliche Gefahren: Die öffentliche Stimmung kippt; zivile Drohnenpiloten berichten von wachsendem Argwohn, Anfeindungen und einzelnen konfrontativen Situationen.

  • Rechtliche Risiken: Überzogene Befugnisse könnten zu Fehlentscheidungen führen – mit der Folge, dass legale Piloten unter Generalverdacht geraten.

  • Reputationsrisiken: Schlagzeilen über „Spionagedrohnen“ oder „Gefährdungen“ prägen das Bild in der Öffentlichkeit und gefährden das Vertrauen in gewerbliche Missionen und in gemeinnützige Einsätze wie Rehkitzrettung oder Feuerwehrunterstützung.

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