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April 2018
  • Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung -
    DSGVO - ist nicht zu spaßen!

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung -
DSGVO - ist nicht zu spaßen!

02.04.2018
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) europaweit. Diese stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf und fordert alle Internetseitenbetreiber von Klein bis Groß auf, ihre Datenschutzerklärung dringend der neuen EU Verordnung anzupassen.

  1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
    .
  2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
    .
  3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Neu sind vor allem die erhöhten Bußgelder für nicht gesetzeskonforme Formulierungen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens. Je nachdem, welcher dieser Beträge höher ist.

Schieben Sie die Vielzahl von Änderungen nicht auf die lange Bank und beginnen Sie zeitnah mit der Umsetzung. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen, damit Sie bald mit der Umsetzung anfangen können.

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